Anerkannte Regel der Technik
Die allgemein anerkannten Regeln der Technik werden bei Sachverständigengutachten als Beurteilungsmaßstab verwendet und sind Grundlage aller BGB- und VOB-Verträge bei Baumaßnahmen.
Ob und inwieweit eine Bau- und Planungsleistung mangelfrei ist, beurteilt sich in erster Linie nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik (im folgenden nur noch a.a.R.d.T. genannt), die mit den allgemein anerkannten Regeln der Baukunst inhaltlich identisch sind. Die a.a.R.d.T. sind somit der zentrale Begriff, nach dem die Bauausführung durch den Sachverständigen zu beurteilen sind.
Bei den a.a.R.d.T. handelt es sich um solche "technischen Regeln für den Entwurf und die Ausführung baulicher Anlagen, die in der Wissenschaft als theoretisch richtig anerkennt sind und die sich in der Praxis bewährt haben, so dass sie fast ausnahmslos von den für die Anwendung der Regeln in Betracht kommenden Technikern, die auch die für die Beurteilung der Regeln erforderliche Vorbildung besitzen, anerkannt und mit Erfolg praktiziert werden."
Maßgeblich dafür, welche Regel als a.a.R.d.T. anzusehen ist, ist somit "herrschende Auffassung unter den technischen Praktikern". Voraussetzung einer a.a.R.d.T. ist insbesondere nicht, dass sie schriftlich, z.B. in DIN-Normen oder sonstigen überbetrieblichen Normen niedergelegt ist.