Sanierungsgutachten

Im Rahmen von gerichtlichen Sachverständigengutachten werden Sanierungsmöglichkeiten nur grob konzeptioniert, um eine grobe und überschlägige Kostenschätzung zur Streitwertfestsetzung zu ermitteln.

Häufig wird es notwendig, ein detailliertes Sanierungskonzept unter Berücksichtigung der vorgegebenen Wünsche und Gegebenheiten zu erarbeiten. Der Sachverständige ist als Baukriminologe prädestiniert ein Sanierungskonzept im Rahmen eines Sanierungsgutachtens zu erstellen. Dabei können alle Vor- und Nachteile verschiedener Sanierungsmöglichkeiten berücksichtigt und kostenmäßig und von der Funktionssicherheit her verglichen werden.