Kunden und Auftraggeber

Der Kundenkreis war und ist vielfältig. Es besteht somit keine wirtschaftliche Abhängigkeit zu einem (einzigen) Auftraggeber. Hierdurch ist die für öffentlich bestellte Sachverständige geforderte Unabhängigkeit und Weisungsfreiheit gewährleistet.

Die folgende Auswahl nennt anonymisiert bisherige Auftraggeber:

  • Privatpersonen
  • Erbengemeinschaften
  • Firmen
  • Stiftungen
  • Soziale Träger, Kirchen
  • Oberlandesgericht
  • Landgerichte
  • Amtsgerichte (Vollstreckungsgericht, Familiengericht)
  • Kommunen, Gemeinden
  • Banken und Versicherungen
  • Gutachterausschuss
  • Verkehrs-/Logistikunternehmen
  • Baugenossenschaften, Grundbesitzgesellschaften, Verwaltungsgesellschaften
  • Hausverwaltungen
  • Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG)
  • Steuerberater
  • Rechtsanwälte, Notare
  • Betreuer
  • Architekten
  • Makler, Immobilienmakler